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Schneider – Quast, Psychologische Praxis: Psychologe Luxemburg, Trier, Psychotherapie, Hypnose logo

Kostenübernahme

Ab dem 1. Februar 2023 erstatten die Krankenkassen in Luxemburg Kosten für Psychotherapie. Allerdings nur bei staatlich anerkannten und zugelassenen Psychotherapeuten.

Es wird unterschieden

  • zwischen einer Einleitungsphase zu Behandlungsbeginn (SP01); für diese werden bis zu drei Sitzungen vorgesehen,
  • der eigentlichen begleitenden Psychotherapie (SP02). Diese kann direkt für 24 Sitzungen bewilligt werden
  • und einer Verlängerung der begleitenden Psychotherapie (SP03) nach den ersten 27 Sitzungen. Diese kann in einem Zeitraum von 10 Jahren insgesamt bis zu fünfmal verlängert werden.

Die Verschreibung

Um Anspruch auf eine Erstattung durch die CNS zu haben, müssen alle von einem Psychotherapeuten erbrachten Leistungen von einer Ärztin/einem Arzt verschrieben werden. Es soll bescheinigt werden:

  • dass eine psychotherapeutische Behandlung SP01 und SP02 empfohlen wird und
  • dass es keine medizinischen Kontraindikationen für eine Psychotherapie gibt.

Es ist keine Diagnose notwendig und es muss kein Behandlungszeitraum und keine Stundenanzahl angegeben werden.

Für die einleitenden Psychotherapiesitzungen (SP01) muss die ärztliche Verschreibung nicht zwingend davor ausgestellt werden. Sie muss jedoch innerhalb von 90 Tagen nach der ersten einleitenden Sitzung ausgestellt sein, sonst verlieren Sie Ihren Anspruch auf Kostenübernahme.

Für die begleitenden (SP02) und verlängerten Psychotherapiesitzungen (SP03) muss die ärztliche Verschreibung vor Beginn der jeweiligen Phase SP02 / SP03 ausgestellt sein.

Wir empfehlen in Ihrem eigenen Interesse den Arztbesuch so schnell wie möglich einzuplanen, damit Sie sicher gehen können, dass Sie die Verschreibung von Ihrem Arzt erhalten und weiterhin keine unnötig langen Wartezeiten zwischen Erstgespräch und der eigentlichen Behandlung SP02 entstehen. Die erste ärztliche Verordnung deckt maximal 27 Sitzungen ab (drei Sitzungen SP01 und 24 Sitzungen SP02). Danach ist eine weitere Verordnung für jede weiteren 24 Sitzungen (SP03) erforderlich. Insgesamt können über einen Zeitraum von 10 Jahren 5 Verlängerungen bewilligt werden, d.h. bis zu 120 Sitzungen SP03.

Die Kosten für eine 50-minütige psychotherapeutische Sitzung liegen nach Stand 01.09.2023 bei 155,07 € .Tele-Therapien (über Zoom, Skype etc.) sowie Paartherapien und Coaching sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen.

Die Kostenerstattung

70 % der Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden in Form einer Rückerstattung von der Krankenkasse (CNS oder Kasse des öffentlichen Dienstes) übernommen. Zum Monatsende erhalten Sie von uns eine Rechnung und können dann die Erstattung beantragen.

Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:

  • das Original der ärztlichen Verschreibung (nur bei Einreichung der ersten Rechnung),
  • unsere Rechnung (vorab benötigen wir Ihre Verschreibung in Kopie oder als Scan, da wir in die von der CNS geforderten Rechnungsform den Namen der überweisenden Ärztin/des überweisenden Arztes und das Datum der Verschreibung eintragen müssen) und
  • den ausgedruckten Überweisungsnachweis.

 

Hier können Sie sich weite bei der CNS informieren:
https://cns.public.lu/de/assure/vie-privee/sante-prevention/prestations-medicales/psychotherapie.html          

Bei Unsicherheiten informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.

 

Angestellte der NATO oder EU-Institutionen

Wenn Sie Angestellter der EU oder der NATO sind, übernimmt auch Ihre Krankenkasse in der Regel einen Teil Ihrer Kosten für die Therapie. Fragen Sie am besten rechtzeitig nach.

Kontakt

+352 26740083

Telefonisch können Sie uns zur Vereinbarung eines Erstgespräches dienstags und freitags von 11.00 - 11.30 Uhr erreichen.

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular weiter unten auf der Seite.

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fon +352 26740083 | eMail: info[at]schneider-quast.lu

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46, rue Duchscher | L-6616 Wasserbillig