Kosten
Kostenerstattung
Ab dem 1. Februar 2023 erstatten die Krankenkassen in Luxemburg Kosten für Psychotherapie bei staatlich anerkannten und zugelassenen Psychotherapeuten.
Es wird unterschieden
- zwischen einer Einleitungsphase zu Behandlungsbeginn (SP01); für diese werden bis zu drei Sitzungen vorgesehen,
- der eigentlichen begleitenden Psychotherapie (SP02). Diese kann direkt für 24 Sitzungen bewilligt werden
- und einer Verlängerung der begleitenden Psychotherapie (SP03) nach den ersten 27 Sitzungen. Diese kann in einem Zeitraum von 10 Jahren insgesamt bis zu fünfmal verlängert werden.
Um Anspruch auf eine Erstattung durch die CNS zu haben, müssen alle von einem Psychotherapeuten erbrachten Leistungen von einem Arzt verschrieben werden. Der bescheinigt, dass es keine medizinischen Kontraindikationen für eine Psychotherapie gibt, dass keine körperliche Ursache zugrunde liegt und eine psychotherapeutische Behandlung angemessen ist.
Für die einleitenden Psychotherapiesitzungen (SP01) muss die ärztliche Verschreibung nicht zwingend davor ausgestellt werden. Sie muss jedoch innerhalb von 90 Tagen nach der ersten einleitenden Sitzung ausgestellt sein, sonst verlieren Sie Ihren Anspruch auf Kostenübernahme.
Für die begleitenden und verlängerten Psychotherapiesitzungen (SP02 und SP03) muss die ärztliche Verschreibung vor Beginn der Sitzungen ausgestellt sein, d.h. spätestens zu Beginn dieser Phasen müssen Sie den Arzt konsultiert haben.
Wir empfehlen in Ihrem eigenen Interesse den Arztbesuch so schnell wie möglich einzuplanen, damit Sie sicher gehen können, dass Sie die Verschreibung von Ihrem Arzt erhalten und weiterhin keine unnötig langen Wartezeiten zwischen Erstgespräch und der eigentlichen Behandlung SP02 entstehen. Die erste ärztliche Verordnung deckt maximal 27 Sitzungen ab (drei Sitzungen SP01 und 24 Sitzungen SP02). Danach ist eine weitere Verordnung für jede weiteren 24 Sitzungen SP03 erforderlich. Insgesamt können über einen Zeitraum von 10 Jahren 5 Verlängerungen bewilligt werden, d.h. bis zu 120 Sitzungen SP03.
Fest steht aktuell, dass ab 1. Februar die Kosten für eine 50-minütige psychotherapeutische Sitzung auf 144 € festgelegt wurden.Tele-Therapien (über Zoom, Skype etc.) sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen.
Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden in Form einer Rückerstattung übernommen. Zum Monatsende erhalten Sie von uns eine Rechnung mit neuem Gebührensatz von 144 € je Sitzung, die Sie bei Zahlungseingang von uns quittiert bekommen.
Danach beantragen Sie als Versicherter bei Ihrer zuständigen Kasse (CNS oder Kasse des öffentlichen Dienstes) die Erstattung des Anteils, den die Krankenkasse zu tragen hat. Von Ihren Kosten bekommen Sie 70% von der Krankenkasse zurückerstattet. Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:
- die von Ihnen bezahlten Rechnung (wird von uns quittiert und mit Ihrer Identifikationsnummer versehen)
- das Original der ärztlichen Verschreibung, die mit dem Rezept verbunden ist
Angestellte der NATO oder von Institutionen der EU
Wenn Sie Angestellter der EU oder der NATO sind, übernimmt Ihre Kasse in der Regel den Hauptanteil Ihrer Kosten für die Therapie. Fragen Sie am besten rechtzeitig nach.
Hier können Sie sich weiter informieren:
https://cns.public.lu/de/assure/vie-privee/sante-prevention/prestations-paramedicales/psychotherapie.html
Bei Unsicherheiten informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Kontakt
Telefonisch können Sie uns zur Vereinbarung eines Erstgespräches dienstags und freitags von 11.00 - 11.30 Uhr erreichen.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular weiter unten auf der Seite.
Kontakt
fon +352 26740083 | eMail: info[at]schneider-quast.lu
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Psychologische Praxis Schneider-Quast
46, rue Duchscher | L-6616 Wasserbillig